Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hundebetreuung Dorfköter geführt von Luisa Stichler (im folgenden Hundebetreuung) und den Kund*innen.

DORFKÖTER | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Dorfköter – Hundebetreuung (Luisa Stichler) (im Folgenden „Hundebetreuung“) und den Kund:innen. Mit der Buchung einer Leistung erklären sich die Kund:innen mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Buchung & Vertragsschluss

Für Neukunden ist ein Kennenlernpaket verpflichtend, bestehend aus einem Erstgespräch, zwei Probenächten und einem Abschlussgespräch. Die Hundebetreuung kann Hunde nach den Probenächten ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Eine Buchung wird durch Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag und die schriftliche Vereinbarung des Betreuungszeitraums gültig.

Änderungen bedürfen der Textform.

Mit der Buchung verpflichten sich die Kund:innen zur Zahlung der vereinbarten Kosten.

Es gibt keine festen Bring- und Abholzeiten. Diese werden individuell vereinbart und sind dann verbindlich.

2. Zahlung

Der Tagespreis für die Hundepension umfasst 24 Stunden.
Bei Überschreitung wird pro angefangener Stunde ein Aufpreis von 8 € berechnet, maximal jedoch 28 € pro Tag.

Der Tagespreis für die Tagesbetreuung umfasst 8 Stunden.
Bei Überschreitung wird pro angefangener Stunde ein Aufpreis von 8 € berechnet. Können geschäftsübliche Abholzeiten nicht eingehalten werden, bleibt der Hund über Nacht und muss dementsprechend Aufpreis zahlen.

Zahlung per Vorkasse auf: Marie Luisa Stichler, N26 Bank, IBAN: DE90 1001 1001 2355 5257 27.

Anfahrts- und Zusatzkosten sind ebenfalls zu überweisen.

Für Betreuungen oder Abholungen an Sonntagen wird ein Zuschlag von 15 € erhoben.
Für Betreuungen an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 20 € erhoben.

Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann die Hundebetreuung die Aufnahme verweigern.

Eine Reduzierung, Zurückhaltung oder Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

Für Hunde mit erhöhtem Betreuungsaufwand oder erforderlicher Einzelunterbringung kann ein Zuschlag erhoben werden. Die Höhe wird vorab mitgeteilt.

3. Stornierung & Kündigung

Stornogebühren bei Absage vor Beginn:

bis 4 Wochen: kostenfrei

bis 3 Wochen: 20 %

bis 2 Wochen: 50 %

bis 1 Woche: 70 %

bis 24 h: 90 %

Vorzeitige Kündigung durch die Halter:in (während laufender Betreuung):

Für nicht mehr in Anspruch genommene, aber vereinbarte Tage werden 50 % des Tagessatzes fällig, unabhängig von einer Ersatzbelegung. Die bereits gebuchten Tage gelten als verbindlich reserviert.

Kündigung durch die Hundebetreuung:

Aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, unvorhergesehene persönliche Verpflichtungen, unzumutbare/gefährliche Betreuungssituation) darf die Hundebetreuung kündigen.

Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Tage werden erstattet.

Absehbare Ausfälle (Planung/Info):

Bei absehbaren Abwesenheiten (z. B. Seminare, Workshops, private unvermeidbare Termine) informiert die Hundebetreuung die Halter:innen so früh wie möglich. Ein vollständiger Ausschluss einzelner Ausfalltage ist dennoch nicht garantiert.

4. Gesundheit, Impfungen & Läufigkeit

Der Hund ist grundimmunisiert, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten; Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen.

Erkrankungen, Allergien und Medikamente sind vorab schriftlich mitzuteilen.

Die Hundebetreuung übernimmt keine Haftung für die korrekte Wirkung oder Nebenwirkungen verabreichter Medikamente.

Krankheitssymptome (z. B. Durchfall, Erbrechen, Husten, Fieber): Der Hund muss zu Hause bleiben oder anderweitig betreut werden.

Läufige Hündinnen werden nicht betreut. Tritt eine Läufigkeit während des Aufenthalts ein, ist die Hündin abholen zu lassen; ggf. notwendige Fremdunterbringung erfolgt auf Kosten der Halter:innen. Für unkastrierte Hündinnen ist ein Notfallkontakt zu benennen.
Auch die Vor- und Nachläufigkeitsphase kann einen Ausschluss begründen.

5. Tierarzt & Notfälle

Bei Bedarf darf die Hundebetreuung auf Kosten der Halter:innen eine Tierarztpraxis/Klinik aufsuchen und notwendige Maßnahmen veranlassen; bei Eilbedürftigkeit auch ohne vorherige Rücksprache.

Die Hundebetreuung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Notwendigkeit.

6. Haftung

Die Halter:innen haften für alle Schäden, die ihr Hund verursacht (an Personen, Tieren, Sachen); eine gültige Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.

Die Hundebetreuung haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Typische Risiken des Freilaufs und Spielens (z. B. Kratzer, Bissverletzungen, Verstauchungen, Infektionen, Parasitenbefall) tragen die Halter:innen.

Im Falle des Todes des Hundes übernimmt die Hundebetreuung keine Haftung, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.

7. Verhalten & Sicherheit

Verhaltensbesonderheiten (Aggression, Angst, Ressourcenverteidigung etc.) sind wahrheitsgemäß schriftlich anzugeben.

Bei gefährlichem Verhalten darf die Hundebetreuung Sicherheitsmaßnahmen ergreifen (z. B. Maulkorb, räumliche Trennung, externe Unterbringung) – Kosten trägt die Halter:in.

Im Falle eines Beißvorfalls darf die Hundebetreuung die Betreuung sofort abbrechen. Folgekosten (Tierarzt, Schäden) trägt die Halter:in.

Für Hunde mit erhöhtem Betreuungsaufwand oder erforderlicher Einzelunterbringung kann ein Zuschlag erhoben werden. Die Höhe wird vorab mitgeteilt.

Nicht-Abholung: Für jeden weiteren Tag wird der volle Tagessatz fällig; nach 3 Tagen kann der Hund ins örtliche Tierheim übergeben werden – entstehende Kosten tragen die Halter:innen.

8. Betreuungsrahmen & Alleinsein

Es gibt keine 24/7-Betreuung; Hunde können zeitweise alleine bleiben und schlafen ggf. mit anderen Hunden in einem Raum.

Hunde, die nicht alleine bleiben können, das Inventar zerstören oder nachts durch dauerhaftes Bellen/Jaulen stören, können von der Betreuung ausgeschlossen werden.

9. Bring- & Abholzeiten / Pünktlichkeit

Abgabe und Abholung erfolgen pünktlich im vereinbarten Zeitfenster.

Zu frühes Bringen und verspätetes Abholen sind organisatorisch problematisch; bei Verspätung kann eine Pauschale von 15 € je angefangene 30 Minuten berechnet werden (sofern nicht anders vereinbart).

Die Hundebetreuung entscheidet über Gruppenzusammenstellung und maximale Anzahl der Hunde nach eigenem Ermessen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.

Weitergabe nur, soweit für notwendige tierärztliche Behandlungen erforderlich.

11. Bildrechte

Bild-, Film- und Tonaufnahmen des Hundes dürfen für Website/Social Media der Hundebetreuung verwendet werden; eine Vergütung entfällt.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (salvatorische Klausel).

Es gilt deutsches Recht.

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